Magnet-Geländertor
Magnet-Geländertor
Magnet-Geländertor
Typ MGT
Fluchtwegtaugliche geländertoranlage mit haftmagnet-Verriegelungssystem
- Hygienisch, sauber verschweißte Rohrprofilkonstruktion
- Ausführung mit senkrechter Verstrebung
- 3 verschiedene Torausführungen bzw. Durchgangsmaße erhältlich
- Torlichtmaße 875, 1.000 + 1.200 mm (Sonderbreiten auf Anfrage)
- Durchgangslichtmaß für bis zu 200 Mitarbeiter gemäß ASR A2.3*
- Anschlag: Öffnungsrichtung LINKS oder RECHTS
- Standardhöhe: 1.300 mm (Sonderhöhen auf Anfrage)
- In Verbindung mit Verriegelungssystem mittels Flächenhaftmagnet, Artikel-Nr. 39.00.05.06:
- Rittal Kompaktschaltschrank in "Hygienic-Design"-Ausführung
- Anschlüsse für bauseitige Systeme verfügbar
(z. B. Brandmeldeanlage oder Kartenleser) - Hausalarmkasten für Not-Öffnung
- Schlüsselschalter für autorisierte Öffnung
- Signalhorn - akustisches Signal bei Öffnung über Hausalarmbetätigung
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*Arbeitsstätten-Richtlinie für Fluchtwege (ASR-A 2.3)
Wir fertigen Geländertore individuell nach Kundenwunsch und baulichen Gegebenheiten.
Sonderhöhen bzw. Sonderbreiten auf Anfrage möglich.
Material
Edelstahl rostfrei 1.4301
Robuste, # 2 mm starke Rohrprofilkonstruktion
Auszug aus der ASR A2.3
(Arbeitsstätten-Richtlinie: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
Bei der Bemessung von Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind sämtliche Räume und für die Flucht erforderliche und besonders gekennzeichnete Verkehrswege in Räumen zu berücksichtigen, die in den Fluchtweg münden. Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind aufeinander abzustimmen.
Die Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, damit sich die Beschäftigten im Gefahrenfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der Höchstzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen und ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Unsere kompetenten Außendienstmitarbeiter beraten Sie gerne hinsichtlich notwendiger Fluchtweg-Geländertore in Hygienebereichen unter Berücksichtigung der Richtlinie nach ASR A 2.3.