Geländertor/ Fluchttor
Geländertor/ Fluchttor
Geländertor
Typ GT
Auch als Fluchtwegtor mit Anti-Panik-Verriegelungssystem und Türwächter erhältlich
- Hygienische, sauber verschweißte Rohrprofilkonstruktion
- Ausführung mit senkrechter Verstrebung
- 3 verschiedene Torausführungen bzw. Durchgangsmaße erhältlich
- Durchgangslichtmaß für bis zu 200 Mitarbeiter gemäß ASR A2.3*
- Anschlag: Öffnungsrichtung LINKS oder RECHTS
- Türdrücker gegenseitig mit Knauf aus Edelstahl rostfrei
- Standard- Einsteckschloss ohne Profilzylinder
- Torlichtmaße 875, 1.000 + 1.200 mm (Sonderbreiten auf Anfrage)
- Standardhöhe: 1.290 mm (Sonderhöhen auf Anfrage)
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*Arbeitsstätten-Richtlinie für Fluchtwege (ASR-A 2.3)
Wir fertigen auch Geländertore individuell nach Kundenwunsch.
Material
Edelstahl rostfrei 1.4301
Optionen
- Anti-Panik-Einsteckschloss (gemäß DIN EN 179) Art.-Nr. 99.80.01.62
- Türwächter mit Voralarmfunktion, Batteriebetrieb (9 V) Art.-Nr. 39.00.05.01
- Automatische Alarmabschaltung für Türwächter Art.-Nr. 39.00.05.02
- Verriegelung mittels Flächenhaftmagnet (IP 68) Art.-Nr. 39.00.05.06
Auszug aus der ASR A2.3
(Arbeitsstätten-Richtlinie: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
Bei der Bemessung von Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind sämtliche Räume und für die Flucht erforderliche und besonders gekennzeichnete Verkehrswege in Räumen zu berücksichtigen, die in den Fluchtweg münden. Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind aufeinander abzustimmen.
Die Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, damit sich die Beschäftigten im Gefahrenfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der Höchstzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen und ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Unsere kompetenten Außendienstmitarbeiter beraten Sie gerne hinsichtlich notwendiger Fluchtweg-Geländertore in Hygienebereichen unter Berücksichtigung der Richtlinie nach ASR A 2.3.