Flügeltor (Ausziehbar)
Flügeltor (Ausziehbar)
Flügeltor
Typ KSW-I
verlängerbares, abschließsbares FLÜGELTOR
- Sauber verschweißte Rohrprofilkonstruktion
- Standpfosten mit integriertem Flügeltor
- Standpfosten mit Flanschabdeckung
- Torflügel mit senkrechter Verstrebung, H: 750 mm
- Ausziehbarer (verlängerbar) Torflügel zur exakten Anpassung an die Durchgangsbreite
- Beidseitig Hinweisschild "Durchgang verboten" im Format 350 x 237 mm
- Variabel einstellbares Durchgangsmaß von 800 - 1200 mm*
- Verlängerung des Flügels einstellbar mittels Sechskantschraube
- Torflügel abschließbar mittels Profilzylinderschloss
- Serienmäßige Paniksicherung
- Gesamt-Torhöhe: 1.125 mm
- Bodenflansch-Abmessungen (Pfosten): B 180 x T 105 mm
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*Fluchtwegtaugliches Durchgangslichtmaß von 875 mm bis 1200 mm für bis zu 200 Mitarbeiter gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie für Fluchtwege (ASR A2.3).
Material
Edelstahl rostfrei 1.4301
Funktionsbeschreibung
Nach Entriegelung kann der Bügel in beide Richtungen geschwenkt werden und rastet jeweils in der 90°-Stellung ein.
Auszug aus der ASR A2.3
(Arbeitsstätten-Richtlinie: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
Bei der Bemessung von Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind sämtliche Räume und für die Flucht erforderliche und besonders gekennzeichnete Verkehrswege in Räumen zu berücksichtigen, die in den Fluchtweg münden. Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind aufeinander abzustimmen.
Die Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, damit sich die Beschäftigten im Gefahrenfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der Höchstzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen und ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Unsere kompetenten Außendienstmitarbeiter beraten Sie gerne hinsichtlich notwendiger Fluchtweg-Geländertore in Hygienebereichen unter Berücksichtigung der Richtlinie nach ASR A 2.3.