Flügeltor (Ausziehbar)










Flügeltor Typ KSW-I
verlängerbares, abschließsbares FLÜGELTOR
- Sauber verschweißte Rohrprofilkonstruktion
- Standpfosten mit integriertem Flügeltor
- Standpfosten mit Flanschabdeckung
- Torflügel mit senkrechter Verstrebung, H: 750 mm
- Ausziehbarer (verlängerbar) Torflügel zur exakten Anpassung an die Durchgangsbreite
- Beidseitig Hinweisschild "Durchgang verboten" im Format 350 x 237 mm
- Variabel einstellbares Durchgangsmaß von 800 - 1200 mm*
- Verlängerung des Flügels einstellbar mittels Sechskantschraube
- Torflügel abschließbar mittels Profilzylinderschloss
- Serienmäßige Paniksicherung
- Gesamt-Torhöhe: 1.125 mm
- Bodenflansch-Abmessungen (Pfosten): B 180 x T 105 mm
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*Fluchtwegtaugliches Durchgangslichtmaß von 875 mm bis 1200 mm für bis zu 200 Mitarbeiter gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie für Fluchtwege (ASR A2.3).
Material
Edelstahl rostfrei 1.4301
Funktionsbeschreibung
Nach Entriegelung kann der Bügel in beide Richtungen geschwenkt werden und rastet jeweils in der 90°-Stellung ein.
Auszug aus der ASR A2.3
(Arbeitsstätten-Richtlinie: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der Höchstzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen und ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) | Lichte Breite (in m) | |
1 | bis 5 | 0,875 |
2 | bis 20 | 1,00 |
3 | bis 200 | 1,20 |
4 | bis 300 | 1,80 |
5 | bis 400 | 2,40 |
Bei der Bemessung von Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind sämtliche Räume und für die Flucht erforderliche und besonders gekennzeichnete Verkehrswege in Räumen zu berücksichtigen, die in den Fluchtweg münden. Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind aufeinander abzustimmen.
Unsere kompetenten Außendienstmitarbeiter beraten Sie gerne hinsichtlich notwendiger Fluchtweg-Geländertore in Hygienebereichen unter Berücksichtigung der Richtlinie nach ASR A 2.3.