Magnet-Flügeltor
Magnet-Flügeltor
Magnet-Flügeltor
Typ MFT
Einflügeliges tor FÜR OPTIONALE Haftmagnetverriegelung
- Robuste Rohrprofilkonstruktion # 2,0 mm
- Tor-Ausführung mit vertikaler Verstrebung
- 6 verschiedene Torlichtmaße
- Ausführung wahlweise mit Standpfosten oder zur Wandbefestigung
- Mit Scharnierbändern sowie Halteplatte für optionalen Haftmagneten
- Anschlag wahlweise mit Öffnungsrichtung RECHTS oder LINKS
- Tor ohne Knauf und ohne Klinke
- Torhöhe: 800 mm
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Material
Edelstahl rostfrei 1.4301
OPTIONEN
- Elektro-Magnetisches Verriegelungssystem (Magnetschloss) für 1-flügelige Tore, Art.-Nr. 39.00.05.06
(Komplettset inkl. Steuerung, Haftmagnet, Alarmsystem, Notöffnung und Edelstahl-Schaltschrank) - Elektro-Magnetisches Verriegelungssystem (Magnetschloss) für 2-flügelige Tore "TANDEM", Art.-Nr. 39.00.05.07
(Komplettset inkl. Steuerung, Haftmagnet, Alarmsystem, Notöffnung und Edelstahl-Schaltschrank)
Beschreibung
Typ MFT-360
In Verbindung mit einer Mohn-Droparm-Drehsperre kann ein Fluchtweg-konformes Durchgangslichtmaß von 875 mm für bis zu 5 Mitarbeiter gemäß ASR A2.3* erzielt werden.
Typ MFT-485
In Verbindung mit einer Mohn-Droparm-Drehsperre kann ein Fluchtweg-konformes Durchgangslichtmaß von 1000 mm für bis zu 20 Mitarbeiter gemäß ASR A2.3* erzielt werden.
Typ MFT-685
In Verbindung mit einer Mohn-Droparm-Drehsperre kann ein Fluchtweg-konformes Durchgangslichtmaß von 1200 mm für bis zu 200 Mitarbeiter gemäß ASR A2.3* erzielt werden.
Typ MFT-875
Fluchtwegtaugliches Durchgangslichtmaß von 875 mm für bis zu 5 Mitarbeiter gemäß ASR A2.3*.
Typ MFT-1000
Fluchtwegtaugliches Durchgangslichtmaß von 1000 mm für bis zu 20 Mitarbeiter gemäß ASR A2.3*.
Typ MFT-1200
Fluchtwegtaugliches Durchgangslichtmaß von 1200 mm für bis zu 200 Mitarbeiter gemäß ASR A2.3*.
*Arbeitsstätten-Richtlinie für Fluchtwege (ASR-A 2.3)
Auszug aus der ASR A2.3
(Arbeitsstätten-Richtlinie: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
Bei der Bemessung von Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind sämtliche Räume und für die Flucht erforderliche und besonders gekennzeichnete Verkehrswege in Räumen zu berücksichtigen, die in den Fluchtweg münden. Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind aufeinander abzustimmen.
Die Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, damit sich die Beschäftigten im Gefahrenfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der Höchstzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen und ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Unsere kompetenten Außendienstmitarbeiter beraten Sie gerne hinsichtlich notwendiger Fluchtweg-Geländertore in Hygienebereichen unter Berücksichtigung der Richtlinie nach ASR A 2.3.