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Sozialraumeinrichtungen

wahlweise aus Edelstahl rostfrei 1.4301 oder kratzfest pulverbeschichtetem Stahlblech

Gemäß Kapitel 5, Nr. 7.1 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) müssen

"Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten und angemessene, saubere Kleidung und erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen".

Unsere Sozialraumeinrichtungen erleichtern die Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen beim Umgang mit Lebensmitteln bezüglich der Arbeitskleidung.

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Bei Fragen zum Thema Sozialraumtechnik stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter Tel. +49 (0) 23 54-94 45-0 zur Verfügung