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Gemäß Kapitel 2, Nr. 4.7 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) müssen

"geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und Desinfizieren von Arbeitsgeräten und Einrichtungen vorhanden sein. Diese Einrichtungen müssen aus korrosionsbeständigen Materialien bestehen, leicht zu reinigen sein und eine ausreichende Warm- und Kaltwasserzufuhr besitzen".

Unsere Waschanlagen erleichtern die Einhaltung der hygienisch einwandfreien Bedingungen bezüglich der Reinigung und Desinfektion von Behältern, Arbeitsgeräten etc.


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